- Abrufvertrag
- ⇡ Vertrag, der vorsieht, dass erst im Bedarfsfall Materialmengen abgerufen werden, wobei dieser im Gegensatz zum ⇡ Rahmenvertrag Spannbreiten bez. Preis und Liefermenge, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums abzunehmen sind, beinhaltet. Mögliche Vertragsform im Rahmen der Einkaufs-Kontraktpolitik (⇡ Einkaufspolitik).
Lexikon der Economics. 2013.